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Im Handel muss niemand sonntags arbeiten, aber jeder sollte es dürfen…

Freiwillig und selbstbestimmt. Das ist das Motto eines freien Sonntags. Wer mag, sollte sonntags shoppen gehen dürfen. Geschäfte sollten selbst frei entscheiden, ob eine Sonntagsöffnung zum eigenen Warenangebot und Standort passt. Verkäuferinnen und Verkäufer sollten die Chance haben, selbstbestimmt und freiwillig über Sonntagsarbeit zu entscheiden. Und das ist ganz einfach: Der Handel bietet hier eine Selbstverpflichtung an. Niemand muss sonntags arbeiten - es werden nur die MitarbeiterInnen eingeteilt, die freiwillig arbeiten möchten. Und das sind viele. Es gibt attraktive Sonntagszuschläge, einen zusätzlichen freien Tag und oft auch entspannte Kundengespräche. Zudem locken gute Umsätze und Provisionen.

Was haben Arbeitnehmer davon?
Sonntagszuschläge – ein Branchenüberblick

Zunächst einmal: Gesetzlich verpflichtend ist ein Sonntagszuschlag nicht. Die einzelnen Zuschläge werden in der Regel über die Tarifverträge vereinbart. In der Filmbranche gibt es erst ab dem sechsten Drehtag einen Sonntagszuschlag von 50 % - davor gar nichts. Arbeiten Sie in der Metall- und Elektroindustrie gibt es in Berlin 70 % Zuschlag für die Arbeit am Sonntag. In der Pflege sieht es wiederum schlechter aus, dort gibt es aktuell keine Sonntagszuschläge. Und der Berliner Einzelhandel? Hier gibt es rekordverdächtige 120 % Lohnzuschlag. Und einen freien Tag in der Folgewoche.

Sonntagsöffnung
in Europa Deutschland mal wieder alleine

Deutschland steht im Mittelpunkt von Europa – auf jeden Fall in Sachen Ladenöffnung. In keinem anderen europäischen Land – außer der Schweiz – wird der Ladenschluss derart beschränkt. In vielen Ländern ist die Sonntagsöffnung freigegeben. Dort gibt es jeden Sonntag Shopping. Das freut die Konsumenten und kurbelt die Wirtschaft an.

Was ist nun das Problem mit dem Sonntag? Warum gibt es ständig Streit vor Gericht?

Die Sonntagsöffnung war über viele Jahre zwischen den Interessens-gemeinschaften geregelt. Seit 2018 beginnt die Gewerkschaft Verdi nun auch in Berlin die getroffenen Vereinbarungen und die bewährten Absprachen in Frage zu stellen. Und dies nicht im partnerschaftlichen Dialog, sondern ohne vorherige Gespräche direkt über einen Klageweg vor Gericht. Doch wen vertreten die Gewerkschaften eigentlich? Die Meinung der Arbeitsnehmer? Vermutlich nicht. Steht die Gewerkschaft doch selbst nach eigenen Aussagen nur noch für etwas zehn Prozent der Beschäftigten im Berliner Einzelhandel. Selbstverständlich ist es richtig, Minderheiten in einen Meinungsbildungsprozess einzubinden. Doch es bleibt schon die Frage: Wer wird hier eigentlich noch vertreten? Denn 90 % der Mitarbeiter sind nicht über Gewerkschaften organisiert und haben vielleicht eine andere Meinung dazu.

Keine Sonntagsöffnung - 1.000 Arbeitsplätze weniger in Berlin Der stationäre Einzelhandel braucht Chancengleichheit

Der Einzelhandel ist im Wandel. Zur Zeit der Digitalisierung ist der Onlinehandel im Vormarsch. Das ist gut, denn der Handel hat die Aufgabe eine Schnittstelle zwischen Hersteller und Konsument zu sein. Der Kunde entscheidet, wie wann und wo er einkaufen gehen möchte. Und dabei bleibt der stationäre Handel immer auch ein wichtiger Anlaufpunkt für Konsumenten. Doch während der Onlinehandel an Sonntagen rund 30% seiner Wochenumsätze tätigt, muss der stationäre Einzelhandel dabei zusehen. Wenn die bisherigen Sonntagsöffnungen allein in Berlin wegfallen, sind etwa 1.000 Vollzeitstellen davon betroffen. Würden die Sonntagsöffnungen verstärkt und rechtssicher möglich sein, können viele weitere Stellen im stationären Einzelhandel in den kommenden Jahren erhalten und weitere geschaffen werden.

Seit wann gibt es Sonntagsöffnung Oder war das schon immer verboten?

Erst in der Weimarer Republik wird der Sonntagsverkauf generell untersagt bei bis zu 10 möglichen Sonntagsöffnungen im Jahr als Ausnahme. Den Ladenschluss am Sonntag gibt es in Deutschland also erst seit 1919. Davor durften die Geschäfte auch am Sonntag zu bestimmten Zeiten öffnen. Seit der Föderalismusreform 2006 ist der Ladenschluss Ländersache in der Bundesrepublik Deutschland. So entstanden unterschiedliche Gesetze, die den Verkauf von Waren und die Öffnungszeiten regeln.

Erst seit 1900 ist sonntags geschlossen

Vor dem Jahr 1900 konnten die Geschäfte in Deutschland öffnen, wann und wie sie wollten, mussten aber an Sonntagen mit weniger Stunden vorlieb nehmen. Erst in der Weimarer Republik wird der Sonntagsverkauf generell untersagt bei bis zu 10 möglichen Sonntagsöffnungen im Jahr als Ausnahme.

Bis heute sind die Sonntage für den Einzelhandel grundsätzlich verboten, während Museen, Freizeiteinrichtungen, Bars und Restaurants, Casinos und Videotheken in vielen Bundesländern auch sonntags geöffnet sein können. Kurzum, das urbane Leben findet sonntags überall statt, nur nicht im Handel. Die verkaufsoffenen Sonntage waren gerade im Zeitalter des an sieben Tagen 24 Stunden boomenden Onlinehandels eine gute Möglichkeit, die Ungleichbehandlung teilweise zu kompensieren. Gerade jetzt benötigt der Handel beste und freie Rahmenbedingungen, wenn er seine Funktion im urbanen Kontext überhaupt noch wahrnehmen soll. Leider werden die verkaufsoffenen Sonntage ständig durch die Gewerkschaft Ver.di gerichtlich angegriffen und Gerichtsstreitigkeiten auch auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgetragen.

Die Lösung ist ein gesetzlich verankerter selbstbestimmter Sonntag, an dem die Beteiligten frei entscheiden können, ob sie öffnen oder schließen. Die MitarbeiterInnen erhalten bereits heute einen attraktiven, zusätzlichen Mehrverdienst und Ausgleichstage in der Folgewoche. Viele MitarbeiterInnen freuen sich über diese Möglichkeiten.

Freies Land. Freie Öffnungszeiten.

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